1. Einleitung
Diese Vertraulichkeitsvereinbarung („Vereinbarung“) wird zwischen GTC GmbH („offenlegende Partei“) und ihren Kunden, Partnern, Mitarbeitern und jeder anderen Partei („empfangende Partei“) geschlossen, die Zugang zu vertraulichen Informationen erhält.
2. Definition vertraulicher Informationen
Vertrauliche Informationen umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:
Geschäftsabläufe, Strategien und Geschäftsgeheimnisse.
Kundendaten, Verträge und Transaktionsaufzeichnungen.
Preise, Lieferantenlisten und geschützte Daten.
Alle nicht öffentlichen finanziellen, technischen oder rechtlichen Informationen.
3. Verpflichtungen der empfangenden Partei
Die empfangende Partei verpflichtet sich:
Die strikte Vertraulichkeit aller offengelegten Informationen zu wahren.
Vertrauliche Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung offenzulegen, zu reproduzieren oder zu verteilen.
Vertrauliche Informationen ausschließlich für autorisierte Geschäftszwecke zu verwenden.
4. Ausnahmen
Nicht zu den vertraulichen Informationen gehören:
Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung öffentlich verfügbar sind.
Informationen, die unabhängig und ohne Bezug auf die offengelegten Daten entwickelt wurden.
Informationen, die durch Gesetz oder eine Rechtsbehörde offengelegt wurden.
5. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung bleibt auf unbestimmte Zeit in Kraft, sofern sie nicht schriftlich gekündigt wird. Nach der Kündigung muss die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen zurückgeben oder vernichten.
6. Vertragsverletzung und Rechtsmittel
Unbefugte Offenlegung kann rechtliche Schritte nach sich ziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schadensersatz und Unterlassungsansprüche.
7. Geltendes Recht
Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen von [Ihrer Gerichtsbarkeit] und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt.
8. Kontaktinformationen
Bei Fragen zu dieser Vertraulichkeitsvereinbarung kontaktieren Sie uns unter:
GTC GmbH
Firmensitz: Tarpenbekstrasse 61,20251 Hamburg
info@gtcgmbh.com
+491725479439